Alles was Sie schon immer über die Einmalvergütung wissen wollten
Die Abwicklung der Einmalvergütung startet
am 1. Juli 2014
Die Einmalvergütung setzt sich aus einem Grund- und einem Leistungsbeitrag zusammen. Der Grundbeitrag gilt pro Anlage. Der Leistungsbeitrag richtet sich nach der installierten Leistung Ihrer Anlage. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der normierten DC-Spitzenleistung sowie nach der Kategorie (angebaut, integriert, freistehend) Ihrer Anlage. Die Vergütungssätze sind in der Energieverordnung festgelegt und können der untenstehenden Tabelle entnommen werden:
Angebaute und freistehende Anlagen | Integrierte Anlagen | |||||
Inbetrieb- nahme | Grundbeitrag (CHF) | Leistungsbeitrag (CHF/kWp) | Grundbeitrag (CHF) | Leistungsbeitrag (CHF/kWp) | ||
Ab 2014 | 1400 | 850 | 1800 | 1050 | ||
Ab 2013 | 1500 | 1000 | 2000 | 1200 | ||
Ab 2012 | 1600 | 1200 | 2200 | 1400 | ||
Ab 2011 | 1900 | 1450 | 2650 | 1700 | ||
Bis Ende 2010 | 2450 | 1850 | 3300 | 2100 |
Haben Sie beispielsweise eine angebaute 8.0 kWp-Anlage im Januar 2013 in Betrieb genommen, so ergibt sich Ihre Vergütung als:
1500 CHF + 1000 CHF/kWp x 8.0 kWp = 9500 CHF (inkl. MWST)
Mit dem Tarifrechner können Sie ermitteln, für welches der beiden Systeme (KEV oder EIV) sie anspruchsberechtigt sind und in welcher Höhe die Kosten Ihrer Anlage ggf. vergütet werden.
Diese Berechnung ist rechtlich unverbindlich und macht keine Aussage über die Förderwürdigkeit einer Anlage.
Falls Sie ein Wahlrecht haben, beachten Sie bitte, dass Swissgrid keine Empfehlung aussprechen kann, ob Sie die Einmalvergütung oder die KEV wählen sollen. Am besten besprechen Sie das mit ihrem Installateur oder Solarprofi.